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Änderung am Immobilienmarkt – das Bestellerprinzip kommt — zumindest teilweise!

Was ändert sich für Mieter:innen!? 

Ab 1. Juli 2023 muss ein woh­nungs­su­chen­der Mie­ter kei­ne Mak­ler­pro­vi­si­on mehr bezah­len, nur der Ver­mie­ter als Auf­trag­ge­ber des Mak­lers. Soll­te hin­ge­gen der Mie­ter einen Mak­ler mit der Suche beauf­tra­gen, so hat im Erfolgs­fall er die Mak­ler­pro­vi­si­on zu zah­len. Bestel­ler­prin­zip kurz­ge­fasst: Wer also den Mak­ler beauf­tragt, soll ihn auch bezah­len. Der jeweils ande­re kann nicht zur Zah­lung einer Mak­ler­pro­vi­si­on ver­pflich­tet werden.

Durch das Bestel­ler­prin­zip ver­lie­ren Ver­mie­ter den Vor­teil, pro­vi­si­ons­frei über einen Mak­ler ver­mie­ten zu kön­nen und müs­sen ent­we­der das Mak­ler­ho­no­rar bezah­len oder die Suche nach dem pas­sen­den Mie­ter selbst in die Hand neh­men. Sinn­voll sind in die­sem Fall Mie­ter-Checks, bei denen der Mie­ter auf Boni­tät geprüft wird. Hier­für gibt es ver­schie­dens­te Möglichkeiten.

Was ändert sich für Käu­fer und Verkäufer!?
Das Bestel­ler­prin­zip gilt für Mie­ter und Ver­mie­ter, nicht jedoch für Käu­fer und Ver­käu­fer von Immobilien.

Unser Ange­bot für Kunden:
Seit Jah­res­be­ginn haben wir die Mög­lich­keit auch bei der Ver­mitt­lung von Immo­bi­li­en pro­fes­sio­nell zu unter­stüt­zen. Herr Tho­mas Per­ko­nigg, MBA ist seit 2023 bei uns im Unter­neh­men, aus­ge­bil­de­ter Immo­bi­li­en­treu­hän­der und steht bei Anfra­gen zum Ver­kauf oder zur Ver­mie­tung von Immo­bi­li­en ger­ne zur Verfügung.

 

Zu Guns­ten der Les­bar­keit wur­de zu Unguns­ten der gen­der­ge­rech­ten For­mu­lie­rung ent­schie­den, wir bit­ten um Verständnis. 

Tho­mas Per­ko­nigg, MBA
perkonigg@aris-immo.at
Tel.: +43 6706524582

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